Arbeits- und Gesundheitsschutz

Übersicht der Angebote

Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • weißes Kreuz auf blauem Grund (Icon erste Hilfe)
  • weißes Pflaster auf blauem Grund (Icon Arbeitsschutz)
  • weißer Feuerlöscher auf blauem Grund (Icon Brandschutz)

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, er ist Ausdruck einer wertebasierten Haltung. Dahinter steht die Vorstellung eines Arbeitsumfeldes, in dem Sicherheit, Gesundheit und Würde jedes Menschen geschützt, gefördert und respektiert werden.
Im Zentrum steht ein ganzheitlicher Schutzraum, der physische, psychische und soziale Aspekte integriert, präventiv und entwicklungsfördernd wirkt. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Unternehmenskultur und Fürsorgepflicht (§ 618 BGB, § 3 ArbSchG).

Die Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutz umfassen die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren. Dies geschieht durch die Ermittlung von Risiken anhand einer Bewertung der Arbeitsbedingungen. Zu den Maßnahmen gehören:
- die Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen,
- regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Beschäftigten,
- die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel,
- die Bereitstellung und korrekte Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA),
- die Organisation von Notfallvorsorge (z. B. Erste Hilfe und Brandschutz) sowie
- die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden.

Zusätzlich beraten wir zur Erhaltung der Gesundheit am Arbeitsplatz und setzen spezielle Schutzvorschriften für bestimmte Gruppen, wie Jugendliche oder Schwangere, um.

Die Koordinierungsstelle ist verantwortlich für die Entwicklung, Aktualisierung und Überwachung der Arbeitsschutzrichtlinien im gesamten Unternehmen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsärztlichen Dienst, den Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragten sowie den Führungskräften. Grundlage unseres Handelns sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

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